Sportzubehör
Bei SAS können Sie Ihre Sportausrüstung mitnehmen – unser Platz ist jedoch begrenzt. Die Mitnahme aller Art von Sportausrüstung muss im Voraus beantragt und genehmigt werden. Je früher Sie Ihren Antrag stellen, desto größer sind Ihre Chancen, dass es Platz für Ihre Sportausrüstung gibt.
Falls Sie vorhaben, ein Fahrrad, eine Golftasche, Skier/Snowboard oder einen Rollstuhl mitzunehmen, müssen Sie diese zum Zeitpunkt der Buchung oder, falls Sie bereits eine Reise gebucht haben, mindestens 24 Stunden vor Abflug über Meine Buchungen hinzufügen. Für andere Arten von Sondergepäck kontaktieren Sie uns bitte und wir helfen Ihnen gerne weiter. Warten Sie nicht zu lange, da die Anzahl an Sportgeräten und Sondergepäck pro Flug begrenzt ist.
Größen- und Gewichtsbeschränkungen
Maximalgewicht: 23 kg, unabhängig von den Abmessungen (Ausrüstung und Transportbehälter).
Sportgepäck bis zu 23 kg ist kostenlos inbegriffen, wenn es den Umfang des in Ihrem Ticket enthaltenen Check-in-Gepäcks nicht überschreitet (außer SAS Go Light). Sollte es darüber liegen, müssen Sie für Übergepäck bezahlen.
Für Sportausrüstung mit einem Gewicht von 23,1 bis 32 kg wird eine Gebühr für Übergepäck berechnet.
Hinzufügen / Buchen
Beantragen Sie die Gepäckmitnahme bei der Buchung Ihrer Reise oder später unter Meine Buchungen. Die Mitnahme muss vor dem Abflug bestätigt und genehmigt werden.
Bei der Buchung
Wählen Sie in Schritt 4 unter Extras die Option Gepäckstücke hinzufügen.
Wählen Sie im Dropdown-Menü die Art des Check-in-Gepäcks.
Fügen Sie es zur Buchung hinzu.
Über Meine Buchungen
Geben Sie Ihre Buchungsreferenz und Ihren Nachnamen ein oder melden Sie sich an.
Wählen Sie Gepäck hinzufügen / ändern.
Wählen Sie im Dropdown-Menü die Art des Check-in-Gepäcks.
Fügen Sie es zur Buchung hinzu.
Bei anderen Arten von Sondergepäck / Sportausrüstung und bei Tickets, die Flüge mit anderen Fluggesellschaften als SAS enthalten, müssen Sie uns kontaktieren.
Reisen mit Sportausrüstung
Als Golfausrüstung gilt eine Golftasche. Die Tasche darf einen Satz Golfschläger, Golfbälle, T-Stücke und ein Paar Golfschuhe enthalten.
Sie können eine Ski- oder Snowboardtasche und eine kleinere Tasche für ein Paar Ski- oder Snowboardstiefel mitnehmen. Das Gesamtgewicht darf 23 kg nicht überschreiten.
Diese beiden Teile gelten als ein Stück des in Ihrem Ticket enthaltenen Check-in-Gepäcks. Falls Sie die Freigepäckgrenze überschreiten, fallen je nach Gewicht dieselben Gebühren an wie für normales Übergepäck.
Die Gepäckstücke dürfen nur die entsprechende Ski- oder Snowboardausrüstung enthalten (d. h. Sportbekleidung muss in Ihrem regulären Check-in-Gepäck mitgeführt werden).
Sie können ein Fahrrad als Check-in-Gepäck mitnehmen.
Fahrräder können nur transportiert werden, wenn sie in einer passenden Fahrradtasche, einem Fahrradkarton oder einem ähnlich geeigneten Behältnis verpackt sind.
Ein Fahrrad gilt als ein Stück des in Ihrem Ticket enthaltenen Check-in-Gepäcks. Falls Sie die Freigepäckgrenze überschreiten, fallen je nach Gewicht dieselben Gebühren an wie für normales Übergepäck.
Elektrofahrräder gelten als Gefahrgut und müssen als Fracht versendet werden und Tandemfahrräder werden nicht akzeptiert.
Bei anderen Arten von Sondergepäck/Sportausrüstung und bei Tickets, die Flüge mit anderen Fluggesellschaften als SAS enthalten, müssen Sie uns kontaktieren. Jedes beantragte Sondergepäck/jede Sportausrüstung muss vor Abflug bestätigt worden sein.
Tauchausrüstung
Eine Taucherausrüstung gilt als ein Stück des im Ticket enthaltenen Check-in-Gepäcks.
Taucherausrüstung kann enthalten:
Eine Taucherflasche (leer)
Ein Atemregler und Oktopus-Set
Ein Tauchgurtsystem
Eine Maske, zwei Flossen, einen Schnorchel
Eine Taschenlampe (ohne Batterien)
Sie müssen Ihre Tauchausrüstung nicht im Voraus registrieren, sofern das Gewicht eines Gegenstands 32 kg nicht übersteigt. Gepäckstücke, die mehr als 32 kg wiegen können als Luftfracht befördert werden.
Angelausrüstung
Angelruten müssen in einer Hartschalentasche verpackt werden.
Angelrutentasche und Köderbox gelten zusammen als ein Stück des im Ticket enthaltenen Check-in-Gepäcks.
Sie müssen Ihre Angelausrüstung nicht im Voraus registrieren.
Drachenflieger
Ein Hängegleiter muss in eine oder mehrere Taschen verpackt werden und zählt als ein Stück des in Ihrem Ticket enthaltenen Check-in-Gepäcks.
Solange die Tasche das in Ihrem Ticket enthaltene Freigepäck nicht übersteigt, fallen keine Aufschläge an. Falls doch, müssen Sie das Übergepäck zahlen.
Hängegleiter müssen immer im Voraus beantragt und genehmigt werden.
Die Mitnahme von Hängegleitern ist in den kleineren Flugzeugtypen AR8/AT7/CRK/CR9/DH4 nicht zugelassen.
Hockeyausrüstung
Eine Hockey-Tasche gilt als ein im Ticket enthaltenes Gepäckstück Ihres Check-in-Gepäcks.
Falls Sie mit einem Hockey-Team verreisen und einige große Hockey-Taschen transportieren, müssen Sie für Ihre Ausrüstung eine Vorausbuchung tätigen. Kontaktieren Sie hierfür bitte den SAS Kundenservice.
Ausrüstung für den Stabhochsprung
Stäbe für den Stabhochsprung dürfen nur einzeln pro Tasche, d. h. nicht zusammen oder gebündelt verpackt werden.
Stäbe für den Stabhochsprung fallen nicht unter das zulässige Check-in-Gepäck. Sie müssen immer im Voraus über den SAS Kundenservice registriert werden.
Aufgrund der besonderen Abfertigungsbestimmungen für die Beförderung von Stäben für den Stabhochsprung fallen pro Flugstrecke zusätzliche Gebühren an.
Surfbretter und Ausrüstung zum Kitesurfen
Surfbretter und Ausrüstung zum Kitesurfen müssen ordnungsgemäß verpackt werden und zählen als ein Stück des im Ticket enthaltenen Check-in-Gepäcks. Solange das in Ihrem Ticket enthaltene Freigepäck nicht überstiegen wird, fallen keine Aufschläge an. Falls doch, müssen Sie das Übergepäck bezahlen.
Surfbretter (unter 200 cm) oder Kitesurfausrüstungen müssen nicht im Voraus registriert werden.
Surfbretter, die länger als 200 cm sind, zählen als Windsurfboards und müssen im Voraus registriert werden.
Die Mitnahme von Surfbrettern und Kitesurf-Ausrüstungen ist in den kleineren Flugzeugtypen AR8/AT7/CRK/CR9/DH4 nicht zugelassen.
Wasserski und Wakeboards
Wasserski und Wakeboards müssen ordnungsgemäß in geeigneten Taschen/Behältern verpackt sein und zählen als ein Stück des im Ticket enthaltenen Check-in-Gepäcks.
Solange die Ausrüstung das im Ticket enthaltene Freigepäck nicht übersteigt, fallen keine Aufschläge an. Falls doch, müssen Sie das Übergepäck bezahlen.
Für Wasserski oder Wakeboard-Taschen/-Behälter ist keine Vorausbuchung erforderlich.
Für Sportgeräte auf Charterflügen mit SAS gelten andere Bestimmungen. Wenden Sie sich rechtzeitig vor Abflug an Ihren Reiseveranstalter, um Ihr Sondergepäck zu melden, da der Transport der Verfügbarkeit unterliegt.