Einreisebestimmungen
Jedes Land hat seine eigenen Bestimmungen für Besucher verschiedener Nationalitäten. Wir empfehlen Ihnen daher, vor der Abreise die Einreisebestimmungen und Reiseauflagen für das Land zu überprüfen, in das Sie reisen möchten.
Wenn Sie verreisen
Vergewissern Sie sich, dass Sie vor dem Abreisetag alle erforderlichen Reisedokumente haben. Wenn Sie genauere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an die örtlichen Behörden oder die Botschaft des Landes, in das Sie reisen möchten.
Bitte beachten Sie, dass für einige Reiseziele Reise- und Einreisebeschränkungen gelten können. Als Reisender sind Sie dafür verantwortlich, vor der Fahrt zum Flughafen sicherzustellen, dass Sie die erforderlichen Anforderungen für die Einreise in Ihr Zielland erfüllen.
Gut zu wissen
Auf Anfrage müssen Sie einen gültigen Lichtbildausweis vorlegen, wenn Sie mit uns reisen.
Wir behalten uns das Recht vor, den Einstieg zu verweigern, wenn Sie keinen gültigen Personalausweis und alle erforderlichen Reisedokumente vorlegen können.
Der Name auf Ihrem Ticket muss mit dem in Ihrem Ausweis identisch sein.
Sie sind dafür verantwortlich, alle Gesetze, Vorschriften und sonstigen Bestimmungen von Behörden zu befolgen, die sich auf Reisen in Länder beziehen, aus denen Sie fliegen, in welche Sie fliegen oder durch die Sie fliegen.
Wir haften nicht für Konsequenzen, die daraus resultieren, dass die erforderlichen Unterlagen nicht vorliegen oder derartige Gesetze, Vorschriften, Anforderungen oder Anordnungen nicht befolgt werden.
Reisedokumente
Reisedokumente sind amtliche Papiere oder Ausweisdokumente, die Reisende bei internationalen Reisen mit sich führen müssen. Diese Dokumente sind in der Regel für die Einreise in ein anderes Land erforderlich und können je nach Nationalität und Zielland variieren.
Kinder benötigen Reisepässe oder Ausweisdokumente, die ihre Staatsangehörigkeit belegen. Dies gilt auch dann, wenn sie zusammen mit einem Erwachsenen reisen. Bei Inlandsflügen dürfen Kleinkinder ohne Ausweis reisen, sofern der Elternteil einen gültigen Ausweis vorzeigen kann.
Als Elternteil oder Erziehungsberechtigter eines alleinreisenden Kindes müssen Sie unabhängig vom Reiseziel beim Check-in immer ein gültiges Ausweisdokument vorlegen.
Einige Regierungsbehörden verlangen, dass Fluggesellschaften vor Reiseantritt von allen Passagieren Erweiterte Passagierinformationen (Advanced Passenger Information APIS) einholen.
Sie müssen folgende Informationen bereitstellen:
Alle Namen (Vorname, zweiter Vorname und Nachname), genau wie in Ihrem Reisepass eingetragen.
Geburtsdatum.
Geschlecht.
Reisepassnummer und Ausstellungsland.
Ablaufdatum des Reisepasses.
Sie können die erweiterten Passagierinformationen im Bereich Meine Buchungen erfassen.
Länder/Zielorte, in denen APIS erforderlich ist:
Algerien, Australien, Brasilien, Kanada, China, Kuba, Haiti, Indien, Indonesien, Japan, Mexiko, Neuseeland, Panama, Russland, Saudi-Arabien, Südafrika, Südkorea, Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigtes Königreich, Vereinigte Staaten, Ukraine, Vietnam und Svalbard.
Reiseauflagen
Als Staatsbürger eines skandinavischen Landes müssen Sie Ihren Pass für Reisen innerhalb Skandinaviens (mit Ausnahme von Svalbard und Island) nicht mitführen. Allerdings müssen Sie immer in der Lage sein, auf Anfrage Ihre Identität zu bestätigen.
Für Reisen in den EU- und Schengen-Raum müssen Sie einen gültigen Reisepass oder einen nationalen Personalausweis gemäß Vorgaben der (EU 1157/2019)
Schengen-Staaten mitführen.
Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, die Schweiz, die Tschechische Republik und Ungarn.
Für Reisen innerhalb des Schengenraums
Individuelle Grenz-Sicherheitskontrollen wurden für Reisen zwischen Schengen-Staaten abgeschafft. Trotzdem benötigen Sie einen Reisepass oder Personalausweis zum Nachweis Ihrer Staatsangehörigkeit. In Lettland, Estland und Frankreich müssen Sie bei Ankunft und Abflug einen gültigen Reisepass oder Personalausweis vorzeigen.
Das Schengener Übereinkommen regelt die Bewegungsfreiheit innerhalb der europäischen Mitgliedstaaten. Das bedeutet, dass keine regelmäßigen Grenzkontrollen mehr stattfinden. Im Schengenraum reisende Personen (einschließlich Kinder und Kleinkinder) müssen sich jedoch immer mit einem Personalausweis oder einem Reisepass ausweisen können.
Nicht-Schengen-Länder
Wenn Sie in ein Nicht-Schengen-Land reisen, werden Sie immer aufgefordert, Ihren Reisepass beim Check-in und vor dem Einstieg vorzulegen. Bei SAS-Flügen von/in Länder/n außerhalb des Schengen-Raums nach/von Dänemark müssen Sie beim Check-in bestimmte Angaben machen, einschließlich Geburtsdatum, Nationalität, Passnummer usw.
Vereinigtes Königreich
Falls Sie in das / aus dem Vereinigten Königreich oder nach/von Irland reisen, darf Ihr Gepäck ein Gewicht von 32 kg nicht überschreiten. Gepäck, das mehr wiegt, muss als Luftfracht befördert werden.
Bei Reisen in das/aus dem Vereinigten Königreich sind in der Kabine nur Blindenhunde und Assistenzhunde erlaubt. Im Frachtraum sind keinerlei Haustiere gestattet, allerdings können Sie Ihr Haustier als Luftfracht befördern lassen.
Russische Föderation
Sie benötigen ein gültiges Visum für die Einreise in die Russische Föderation, auch wenn Sie sich nur im Transit befinden. Das Visum muss bereits vor Ihrer Abreise vorliegen, da Sie nach Ankunft in Russland kein Visum beantragen können. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Russischen Botschaft.
Bei allen Flügen von / nach Russland und Flügen über russisches Hoheitsgebiet müssen Sie zusätzliche Passagierdaten spätestens 24 Stunden vor Abflug in Ihrer Buchung angeben. Sie als Passagier sind dafür verantwortlich, SAS diese Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Wenden Sie sich an Ihren Reiseveranstalter oder registrieren Sie Ihre Informationen hier.
Wenn Sie nach, von oder über die USA fliegen, gelten besondere Bestimmungen. Stellen Sie sicher, dass Sie alle nachfolgend angegebenen Angaben gemacht haben und dass Ihr Reisepass für die gesamte Dauer des geplanten Aufenthalts gültig ist.
Erweiterte Passagierinformationen (APIS)
Das „Secure Flight Programm“ der US-Regierung verlangt von Fluggesellschaften das Erfassen spezifischer Informationen über alle Passagiere, die in, aus oder über die USA reisen. Dieses als Erweiterte Passagierinformationen (APIS) bekannte Vorgehen umfasst Angaben zu Ihrem Geschlecht, Geburtsdatum sowie Vor- und Familiennamen, in derselben Form, in der sie im Reisepass angegeben sind.
Falls Sie über eine Redress Control Number verfügen, geben Sie diese bitte zusammen mit Ihren persönlichen Daten an.
Reisegenehmigung (ESTA)
Passagiere mit Wohnsitz in Ländern, die unter das „Visa Waiver Program“ fallen, können ohne Visum in die USA einreisen. Sie benötigen jedoch eine zusätzliche Reisegenehmigung (ESTA). Ohne ESTA-Reisegenehmigung dürfen sie ihren Flug in die USA nicht antreten. Dies gilt auch dann, wenn Sie sich nur im Transit in den USA befinden. Informationen zu Ländern, für die ESTA erforderlich ist
Sie als Passagier müssen den ESTA-Antrag stellen und dafür sorgen, dass er genehmigt wird. ESTA-Genehmigungen werden in der Regel für einen Zeitraum von zwei Jahren oder bis zum Ablauf des Passes des Antragstellers erteilt.
Anschrift der Unterkunft für die erste Übernachtung
Wenn Sie in den USA übernachten, müssen Sie spätestens beim Check-in die Anschrift der Unterkunft Ihrer ersten Übernachtung angeben – auch wenn Sie sich in den USA nur auf der Durchreise in ein anderes Land befinden. Um Zeit am Flughafen zu sparen, können Sie diese Informationen beim Ausfüllen der APIS in Meine Buchungen angeben.
Datenschutzerklärung
Die Transportation Security Administration (TSA, US-amerikanische Transportsicherheitsbehörde) verpflichtet Sie zum Zwecke der Überprüfung anhand der sogenannten Beobachtungslisten zur Angabe Ihres vollständigen Namens, Geburtsdatums und Geschlechts, unter der Rechtsgrundlage von 49 U.S.C. Abschnitt 114 des Intelligence Reform and Terrorism Prevention Act von 2004 und des 49 C.F.R, Teil 1540 und 1560. Falls vorhanden können Sie ebenfalls Ihre Redress Number angeben. Wenn Sie Ihren vollständigen Namen, Ihr Geburtsdatum und Ihr Geschlecht nicht angeben, kann dies dazu führen, dass Ihnen die Beförderung oder der Zutritt zum Boarding-Bereich verweigert wird. Die TSA kann die von Ihnen bereitgestellten Informationen mit denen von Strafvollzugsbehörden, Nachrichtendiensten oder anderen Behörden abgleichen (gemäß dem veröffentlichten System der Aufzeichnungsmitteilungen). Weitere Informationen zu den TSA-Datenschutzrichtlinien, zum Aufzeichnungssystem und zur Datenschutz-Folgenabschätzung finden Sie auf der Website der TSA.
Die elektronische Reisegenehmigung (Electronic Travel Authorization (eTA) ist für alle Ausländer ohne Visumspflicht erforderlich, die im Luftverkehr nach oder über Kanada reisen. US-Staatsbürger und Reisende mit gültigem Visum sind von dieser Auflage befreit.
Sie müssen Ihre eTA spätestens 72 Stunden vor Abflug beantragen.
Um das Flugzeug nach Kanada besteigen zu dürfen, müssen Sie den gleichen Pass mit sich führen, den Sie für den eTA-Antrag genutzt haben, da die eTA elektronisch mit diesem Pass verknüpft ist.
Reisende müssen selbst dafür sorgen, dass sie im Besitz einer eTA sind.
Die eTA gilt maximal fünf Jahre oder bis zum Ablaufdatum Ihres Passes. Mehr erfahren und Antrag stellen.
Bei Reisen nach China oder Japan gelten besondere Einreisebestimmungen.
Erweiterte Passagierinformationen (APIS)
Die örtlichen Behörden verpflichten Fluggesellschaften, von allen Fluggästen Erweiterte Passagierinformationen (APIS) zu erfassen. Sie können diese Informationen über Meine Buchungen oder beim Check-in geben.
Visa
Möglicherweise müssen Sie ein Visum beantragen. Die Art des beantragten Visums hängt von der Aufenthaltsdauer, Ihrem Reisepass und dem Zweck Ihrer Reise ab.
Für genaueste Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre örtlichen Behörden oder an die Botschaft des jeweiligen Landes.
Reisepass
Bei Reisen nach China stellen Sie sicher, dass Ihr Reisepass noch mindestens sechs Monate nach dem gewünschten Rückflugdatum gültig ist.
Achten Sie bitte darauf, alle für die Einreise in Ihr jeweiliges Reiseland erforderlichen Dokumente mit sich zu führen, damit Sie jederzeit Ihre Staatsangehörigkeit nachweisen können. Das können folgende Dokumente sein:
Reisepass.
Visa.
Ausreisegenehmigungen.
Impfpässe.
Für genaueste Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre örtlichen Behörden oder an die Botschaft des jeweiligen Landes.