Beschädigtes Gepäck
Wenn Ihr Gepäck während des Fluges beschädigt worden ist, melden Sie es so bald wie möglich, damit wir Ihnen schnell helfen können. Am besten wenden Sie sich hierfür an den Gepäckservice am Flughafen, aber Sie können auch innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt Ihres Gepäcks online eine Schadensmeldung einreichen.
Bitte beachten Sie, dass SAS nicht für bereits vorhandene Schäden oder normale Abnutzungserscheinungen wie Kratzer, kleinere Risse oder kaputte Reißverschlüsse haftet, weil das Gepäck zu schwer ist.
Beschädigtes Gepäck melden
Wenn Ihr Gepäck beschädigt ist, folgen Sie bitte diesen Schritten:
Melden Sie den Schaden direkt am Gepäck-Serviceschalter, wo Mitarbeiter ihn'feststellen und Ihnen einen schriftlichen Bericht und eine PIR-Nummer (z. B. ARNSK12345) geben. Bewahren Sie diesen Bericht bitte als Nachweis für den Schaden auf. Wenn der Serviceschalter geschlossen ist, machen Sie Fotos von Ihrem beschädigten Gepäckstück und Ihren Gepäckanhängern mit dem Serviceschalter im Hintergrund und reichen Sie eine Schadensmeldung online ein
Falls Sie den Schaden erst bemerken, wenn Sie den Flughafen verlassen haben, können Sie online eine Schadensmeldung für Ihr Gepäck einreichen
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte unseren Beförderungsbedingungen, Klausel 17.2.
Entschädigung für beschädigtes Gepäck
Reparatur oder Ersatz eines Gepäckstücks
Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Skandinavien haben und Ihr Gepäck während des Fluges beschädigt worden ist, können Sie es durch unseren Partner Bag Support reparieren oder umtauschen lassen. Sie müssen den Schaden an Ihrem Gepäckstück spätestens sieben (7) Tage nach Erhalt Ihres Gepäcks melden.
Wenn Ihr Gepäckstück nicht repariert oder ersetzt werden kann
Sie können eine Entschädigung beantragen, falls:
der Bag Support beurteilt hat, dass das Gepäckstück nicht repariert oder durch ein neues ersetzt werden kann
Sie außerhalb Skandinaviens wohnen
Weitere Informationen zur Haftung von SAS bei Schadensfällen finden Sie in Artikel 17.2 unserer Beförderungsbedingungen.