SAS Upgrade
Sie haben die Möglichkeit, ein Gebot für ein SAS Upgrade auf der SAS Website abzugeben oder ein SAS Upgrade am Flughafen zu kaufen.
Gültig ab dem 2. Februar 2022.
SAS Upgrade: Zusammenfassung
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („Allgemeine Geschäftsbedingungen“) gelten für den SAS Upgrade-Service, bei dem Kunden von SAS ein Upgrade auf SAS Plus oder SAS Business („Upgrade“) ersteigern oder kaufen können. Mit der Abgabe eines Gebots oder dem Kauf eines Upgrades wird die Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestätigt.
1.2. EuroBonus Mitglieder können für Upgrades mit EuroBonus Punkten zahlen. Für EuroBonus Mitglieder unterliegt der Upgrade-Service auch den EuroBonus-Geschäftsbedingungen. Im Falle eines Konflikts zwischen den vorliegenden Geschäftsbedingungen und den EuroBonus-Geschäftsbedingungen haben die EuroBonus-Geschäftsbedingungen Vorrang.
1.3. Die SAS Beförderungsbedingungen gelten für den gebuchten Flug mit SAS und regeln sowohl Ihre Beförderung als Fluggast und die Ihres Gepäcks als auch die für das Ticket geltenden Bestimmungen.
2.1. Der Upgrade-Service wird von Scandinavian Airlines System Denmark-Norway-Sweden angeboten, eine nach den Gesetzen von Dänemark, Norwegen und Schweden gegründete Unternehmensgruppe
mit Hauptsitz in Frösundaviks Allé 1, SE-195 87
Stockholm, Schweden (im Folgenden „SAS“, „uns“ oder „we“).
3.1. Es gibt zwei Möglichkeiten für einen von SAS durchgeführten Flug ein Upgrade zu kaufen:
Gebot für ein Upgrade auf der SAS Website
Für Interkontinentalflüge können Sie ein Upgrade am Flughafen kaufen. Dieser Abschnitt 3 behandelt beide Formen von Upgrades.
3.2. Sie können mit EuroBonus Punkten oder mit Ihrer Kreditkarte bezahlen.
3.3. SAS Upgrades auf SAS Plus und SAS Business beinhalten zusätzlichen Komfort und Mahlzeiten an Bord, Business Check-in, SAS Fast Track, Zugang zu den SAS Lounges und Priority Boarding an ausgewählten Flughäfen. Darüber hinaus gilt Folgendes:
Die SAS Lounge ist nur auf der Strecke verfügbar, für die Sie ein Upgrade erhalten.
Die Freigepäckmenge ändert sich bei einem Upgrade auf Business oder Plus nicht (sie entspricht weiterhin der ursprünglichen Buchungsklasse und EuroBonus-Stufe).
Ticketbedingungen bleiben in Bezug auf Stornierung, Umbuchungsgebühren, Akkumulation und andere Bedingungen Ihres Originaltickets unverändert.
3.4. Alle in der Buchung enthaltenen Fluggäste werden automatisch in den Antrag auf ein Upgrade eingeschlossen.
3.5. Reisende, die mit einem Haustier in der Kabine reisen, können keine Upgrades auf SAS Business beantragen oder kaufen. 3.6. Reisende, die im Rahmen von Gruppenbuchungen, mit Ermäßigungen für die Reisebranche oder mit SAS Charterflügen reisen, können keine Upgrades beantragen oder kaufen.
3.7. Sollte Ihr bestätigtes Upgrade oder ihr Flug von SAS storniert werden, sind Sie berechtigt, die vollständige Erstattung der gesamten für das Upgrade bezahlten Summe/EuroBonus Punkte zu erhalten. Im Falle der Stornierung eines Upgrades wird keine über die vollständige Erstattung des Upgrades hinausgehende zusätzliche Entschädigung gezahlt.
3.8. Zusätzlich erworbenes Übergepäck kann nur erstattet werden, wenn das Ticket erstattbar ist. Zuvor gekaufte Reise-Extras werden nicht erstattet, falls Sie ein Upgrade erhalten oder kaufen.
3.9. Falls Sie nach Vorbestellung eines Menüs ein Upgrade erhalten oder kaufen, wird statt der im Vorfeld erfolgten Menüauswahl das normale Menü der neuen Serviceklasse serviert. Das im Vorfeld ausgewählte Menü wird nicht erstattet.
3.10. SAS Upgrades sind abhängig von der Verfügbarkeit von Sitzplätzen wie auch von Menüs in der Klasse, für die das Upgrade erfolgt. SAS garantiert nicht, dass Sie bei einem Upgrade einen Sitzplatz neben anderen in Ihrer Buchung enthaltenen Reisenden erhalten. SAS garantiert nicht, dass Sie bei einem Upgrade das bestellte Spezialgericht erhalten.
3.11. SAS behält sich das Recht vor, die Preise und Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Upgrades jederzeit mit oder ohne Vorankündigung zu ändern.
3.12. SAS übernimmt keine Verantwortung für durch Datensysteme oder Ähnliches verursachte Fehler, die den Kauf von Upgrades verhindern könnten. Letzteres gilt ungeachtet davon, ob der Fehler von SAS oder einer anderen Partei verursacht wurde.
4.1. Auf von SAS betriebenen Inlands- und Europastrecken können Sie ab dem Tag der Buchung Ihrer Reise und bis zu 25 Stunden vor Abflug ein Gebot abgeben.
4.2. Auf von SAS betriebenen Interkontinentalstrecken können Sie ab dem Tag der Buchung Ihrer Reise und bis zu 6 Stunden vor Abflug ein Gebot abgeben.
4.3. Sie können für jeden Flug in Ihrer Buchung eine Zahlungsform verwenden (Kreditkarte oder EuroBonus Punkte. Falls eine Buchung mehrere Flüge umfasst, können Sie verschiedene
Zahlungsformen wählen
4.4. Sie werden zwischen 25 und 5 Stunden vor Abflug per E-Mail benachrichtigt, ob Ihr Gebot auf ein Upgrade erfolgreich war.
4.5. Sollten Sie eine Spezialmahlzeit angefragt oder eine Mahlzeit vorbestellt haben, müssen Sie Ihr Gebot
mindestens 25 Stunden vor Abflug abgeben, sonst kann Ihr Upgrade nicht angenommen werden.
4.6. Ein Gebot für ein Upgrade ist nur möglich, wenn der Flug von SAS oder einem anderen Unternehmen der SAS Group durchgeführt wird.
4.7. Anträge auf Upgrades können auf der SAS Website bis zur Annahme oder Ablehnung Ihres Angebots storniert oder geändert werden (26 Stunden vor Abflug).
4.8. Falls Sie Ihren Flug vor Bearbeitung Ihres Antrags auf Upgrade stornieren oder umbuchen, wird Ihre Kreditkarte nicht belastet und es werden keine Punkte von Ihren EuroBonus Konto eingezogen. Das Gebot kann nicht auf einen anderen Flug übertragen werden.
4.9. Bitte beachten Sie, dass eine Namensänderung nicht als Stornierung gilt. Sollten Sie ein Gebot abgegeben und danach den Namen auf dem Ticket geändert haben, müssen Sie Ihr Gebot stornieren. 4.10. Bei Bestätigung Ihres Gebots wird Ihre Kreditkarte belastet/werden Punkte direkt von Ihren EuroBonus Konto eingezogen. Darüber hinaus gilt Folgendes:
Nach Bestätigung des Upgrades kann es nicht storniert oder geändert werden. Eine Erstattung von Geld oder EuroBonus Punkten ist nicht möglich.
Wenn Sie Ihren Flug nach Bestätigung des Upgrades umbuchen oder stornieren, ist das Upgrade nicht auf den neuen Flug übertragbar. Eine Erstattung von Geld oder EuroBonus Punkten ist nicht möglich.
Sollte Ihr bestätigtes Upgrade oder Ihr Flug von SAS storniert werden, haben Sie Anspruch auf eine vollständige Erstattung des
Upgrades. Abhängig von Ihrer ursprünglichen Zahlungsform erfolgt diese entweder in Geld oder EuroBonus Punkten.Falls Sie ein bestätigtes Upgrade für einen Flug haben und Sie von SAS auf einen anderen Flug umgebucht werden, kann das Upgrade nicht auf den neuen Flug übertragen werden. Sie haben Anspruch auf eine vollständige Erstattung des für das Upgrade bezahlten Betrags. Abhängig von der ursprünglichen Zahlungsform erfolgt diese entweder in Geld oder EuroBonus Punkten.
Im Falle einer Umbuchung und/oder Stornierung werden nur gültige Punkte unter Beibehaltung des ursprünglichen Ablaufdatums auf Ihr EuroBonus Konto zurücktransferiert (abgelaufene Punkte können nicht wiederverwendet werden).
Wenn Sie eingecheckt haben und Ihr Upgrade bestätigt wurde, wird das Upgrade storniert,
wenn Sie den Check-in stornieren. Das Upgrade ist in diesem Fall nicht erstattbar.
4.11. Wenn Sie EuroBonus Mitglied sind und Ihr Upgrade mit Zahlungskarte bezahlt haben, erhalten Sie für Ihren Kauf eines Upgrades EuroBonus Basispunkte. Die Anzahl der gesammelten Punkte richtet sich nach dem Reiseziel und der aktualisierten Reiseklasse. Falls Sie für Ihr Upgrade mit EuroBonus Punkten bezahlt haben, können für Ihr gekauftes Upgrade keine weiteren Punkte gesammelt werden. Bitte beachten Sie, dass dies zusätzlich zu den Punkten gilt, die Sie gemäß der ursprünglichen Buchungsklasse für das ursprüngliche Ticket erhalten. Wenn Sie Ihre EuroBonus Nummer zum Zeitpunkt des Erhalts des Upgrades nicht angegeben haben, ist eine rückwirkende Registrierung von EuroBonus Punkten nicht möglich.
4.12. SAS behält sich das Recht vor, den Antrag auf ein Upgrade für jeden Flug nach von SAS festgelegten und von Zeit zu Zeit nach alleinigem Ermessen aktualisierten Kriterien (wie Flugstatus, Angebotsbetrag usw.) zu akzeptieren oder abzulehnen.
4.13 Sie sind unter den folgenden Umständen nicht berechtigt, ein Gebot für ein Upgrade abzugeben:
Sie reisen mit einem Kleinkind (gilt für Plus und Business),
Sie haben eine Sondermahlzeit angefordert oder eine vorbestellte Mahlzeit gekauft (in diesem Fall ist es nicht möglich, bis zu 25 Stunden vor Abflug ein Gebot für ein Upgrade abzugeben, und dies gilt sowohl für Plus als auch für Business),
Sie reisen mit einem Haustier in der Kabine (gilt nur für Business).
Die oben genannten Ausnahmen gelten aus Sicherheits-, betrieblichen und technischen Gründen.
Wenn Sie mit einem Assistenztier reisen, informieren Sie sich bitte auf unserer Seite für Assistenzleistungen.
5.1 Auf ausgewählten Flügen nach Nordamerika und Asien bietet SAS Live-Gebote an. Dies ist ein Gamification-Tool, um auf ein Upgrade zu bieten, mit dem Sie das Ranking nach dem ersten Gebot verfolgen und das Gebot bis zu 6 Stunden vor dem Abflug so oft erhöhen können, wie Sie möchten.
5.2 Sofern verfügbar, beginnen die Live-Gebote 25 Stunden vor Abflug und enden 6 Stunden davor. Während dieses Zeitraums können Sie Ihr Gebot abgeben, Ihr Ranking verfolgen, das höchste Gebot einsehen und Ihr eigenes jederzeit erhöhen.
5.3 SAS kann nach eigenem Ermessen entscheiden, für welche Flüge Live-Gebote verfügbar sind.
5.4 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in ihrer Gesamtheit für die Live-Gebotsfunktion.
5.1. Standby-Upgrades am Flughafen sind auf von SAS durchgeführten Interkontinentalflügen verfügbar.
5.2. Abhängig vom Flughafen können Upgrades beim Check-in, am Service-Center oder am Gate beantragt werden. Sie können ein Upgrade mit Kreditkarte oder mit EuroBonus Punkten bezahlen.
5.3. Bitte beachten Sie, dass ein Upgrade am Flughafen nicht möglich ist, wenn Sie eine spezielle Mahlzeit oder eine im Vorfeld ausgewählte Mahlzeit bestellt haben.
5.4. Für den Kauf eines Upgrades am Flughafen erhalten Sie keine zusätzlichen EuroBonus Punkte.
5.5. Alle Entscheidungen in Bezug auf den Kauf eines Standby-Upgrades werden am Tag des Abflugs von dem jeweiligen SAS Standortmanager am Flughafen getroffen. Aus diesem Grund ist es nicht möglich, ein Standby-Upgrade im Voraus zu beantragen.
6.1. Ihre Nutzung unseres Upgrade-Services erfordert die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten. Um unsere Pflichten im Rahmen dieser Geschäftsbedingungen zu erfüllen, ist es daher notwendig, dass wir Daten verarbeiten, die sich auf Sie als Person beziehen.
6.2. Personenbezogene Daten sind sämtliche Informationen, die sich auf Sie als natürliche Person beziehen und durch die Sie direkt oder indirekt identifiziert werden können, wie z. B. Ihr Name, Ihr Foto oder Ihre Identifikationsnummer.
6.3. Wir verpflichten uns dazu, Ihre Privatsphäre zu schützen, und verarbeiten personenbezogene Daten nur in Einklang mit den geltenden Datenschutzbestimmungen. Wie wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten, hängt davon ab, ob Sie Mitglied des EuroBonus-Programms, Inhaber eines Profilkontos oder Reisender ohne Mitgliedschaft oder Konto bei uns sind.
6.4. Falls Sie Mitglied des EuroBonus Programms sind, lesen Sie bitte unsere Datenschutzrichtlinie für EuroBonus Mitglieder. Falls Sie ein Profilkonto haben, lesen Sie bitte unsere Datenschutzrichtlinie für Inhaber eines Profilkontos. Falls Sie Reisender ohne Mitgliedschaft oder Konto bei uns sind, werden Ihre Daten in Übereinstimmung mit unserer Allgemeinen Datenschutzerklärung behandelt.
6.5. Wir haben versucht, in den folgenden Datenschutzrichtlinien so transparent und klar wie möglich zu beschreiben, wie wir personenbezogene Daten verarbeiten. Wir raten Ihnen, die für Sie zutreffende Richtlinie gründlich zu lesen und unseren Datenschutzbeauftragten unter dataprotectionofficer@sas.se zu kontaktieren, wenn Sie Fragen haben sollten.
6.6. EB und SAS entscheiden kollektiv als sogenannte gemeinsame Datenverantwortliche über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Artikels 26 der Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679). Zu diesem Zweck haben EB und SAS eine Vereinbarung als gemeinsame Datenverantwortliche abgeschlossen, deren Wesen hier dargelegt wird: Vereinbarung über gemeinsame Verantwortung.
6.7. Wir verwenden Cookies, um Ihr Browser-Erlebnis auf unserer Website zu verbessern. Informationen darüber, welche Cookies wir verwenden und auf welche Art und Weise dies geschieht, finden Sie in der Cookie-Richtlinie von SAS.
7.1. Bei Missbrauch der SAS Upgrade-Website oder anderweitigem Verstoß gegen die in diesen Geschäftsbedingungen oder den EuroBonus-Geschäftsbedingungen festgelegten Regeln und Bedingungen behalten wir uns das Recht vor, ein Upgrade jederzeit zu stornieren.
7.2. Bei EuroBonus Mitgliedern behalten uns das Recht vor, die Mitgliedschaft in Fällen, die wir als Missbrauch ansehen, zu beenden. Dies bedeutet, dass vorher gesammelte, aber nicht verwendete Punkte und ausgestellte EuroBonus-Tickets/-Vouchers nichtig und ungültig werden. Wir behalten uns auch das Recht vor, in Fällen, die wir als Missbrauch ansehen, Ihre Mitgliedschaftsstufe herabzustufen. Als Missbrauch gelten unangemessenes oder respektloses Verhalten gegenüber uns, unseren Geschäftspartnern, unseren Mitarbeitern oder Fluggästen, ein Verstoß gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von EuroBonus oder gegen die vorliegenden Geschäftsbedingungen, rechtswidriges Verhalten, Betrug oder Handlungen, die allgemein als unmoralisch oder unethisch angesehen werden.
8.1. Sofern es örtlichen Gesetzen oder Vorschriften entspricht, unterliegen diese Geschäftsbedingungen schwedischem Recht und sind entsprechend auszulegen. Beide Parteien, soweit nach lokalen Gesetzen oder Vorschriften zulässig, unterwerfen sich der nicht exklusiven Zuständigkeit des Bezirksgerichts von Stockholm zur Beilegung von Streitigkeiten, die sich aus diesen Geschäftsbedingungen ergeben.
8.2. Jede Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die von einer zuständigen Behörde oder einem Gericht als nichtig oder nicht durchsetzbar erklärt wird, ist im Umfang dieser Ungültigkeit oder Nichtdurchsetzbarkeit als trennbar anzusehen und wirkt sich nicht auf die übrigen Bestimmungen, die unbeeinflusst bleiben, aus.
8.3. EB behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern.
8.4. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden zum letzten Mal am 2. Februar 2022 aktualisiert und diese Fassung ersetzt alle vorhergehenden Versionen.